KÜHNEZUG Inspektionspaket
Drei in Einem – Ihr Rundum-Sorglos-Paket
Mit Krananlagen oder Komponenten von KÜHNEZUG entscheiden Sie sich für zuverlässige und hochwertige Produkte auf dem aktuellen Stand der Technik. Um den Wert Ihrer Investition langfristig zu erhalten, einsatz- oder verschleißbedingte Schädigungen rechtzeitig zu erkennen, ungeplante Stillstandszeiten zu vermeiden und den arbeitssicheren Zustand der Anlage zu bewahren, sind regelmäßige Inspektionen notwendig und gesetzlich vorgeschrieben.
Nach den gesetzlichen Auflagen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind regelmäßig Inspektionen durchzuführen, mindestens jedoch ein Mal jährlich. Je nach Einsatzintensität der Krananlage kann es nötig sein das Inspektionsintervall zu verkürzen.
Sein Sie auf der sicheren Seite und entscheiden Sie sich für das KÜHNEZUG Inspektionspaket zu einem attraktiven Festpreis, bestehend aus folgenden Dienstleistungen:
- UVV-Prüfung
- Lebensdauerberechnung
- Inspektion
- Erinnerungsservice
- Rabatte auf Dienstleistungen und Ersatzteile
Als Inspektionskunde erhalten Sie von uns automatisch einen Terminvorschlag für die nächste anstehende Inspektion. Außerdem erhalten Sie attraktive Vergünstigungen auf unsere Dienstleistungen und Ersatzteile.
Sollten Sie noch Fragen haben oder ein Vertragsangebot wünschen, wenden Sie sich gern an unseren Customer Service:KÜHNEZUG Customer Service
Tel.: +49 40 608202-42
Fax: +49 40 608202-77
Email:
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UVV-Prüfung
Jedes Jahr – die Prüfplakette
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie als Betreiber verantwortlich für die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Krananlagen. Mit unseren kompetenten Servicetechnikern und unserem Erinnerungsservice zum nächsten Inspektionsintervall helfen wir Ihnen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.Gemäß BGV D6 §26 Abs. 1 muss jede Krananlage je nach Einsatzart mindestens einmal im Kalenderjahr, halb- oder sogar vierteljährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung betrifft die Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie den Zustand der Tragkonstruktion, Räder, Ausrüstung und der Tragmittel.
Die von unseren Servicetechnikern als Bestandteil des Inspektionspakets durchgeführte UVV-Prüfung berücksichtigt all diese Anforderungen und wird Ihnen nach jeder Inspektion aufs Neue mit Prüfdokument und Prüfplakette bescheinigt.
Überlassen Sie daher nichts dem Zufall und entscheiden Sie sich für das KÜHNEZUG Inspektionspaket.
Weitere Informationen:
Inspektionspaket
Lebensdauerberechnung
Jede Betriebsstunde zählt
Im Rahmen der jährlich vorgeschriebenen UVV-Prüfung ist gemäß BGV D8 §23 Abs. 4 auch der verbrauchte Anteil der theoretischen Nutzungsdauer von Hubwerken zu ermitteln und zu dokumentieren. Nach Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer ist durch den Betreiber der Anlage eine Generalüberholung des Hubwerkes zu veranlassen. Selbstverständlich übernehmen wir diese Berechnungen als Bestandteil eines Inspektionsvertrags gerne für Sie.Weitere Informationen:
Inspektionsvertrag
Inspektion
Regelmäßiger Zustands-Check
Krananlagen sind häufig ein wichtiger Bestandteil Ihrer betrieblichen Abläufe und entscheidend für die Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen.Ungeplante Stillstände sind zeit- und kostenintensiv und müssen daher auf ein Minimum reduziert werden.
Unser Inspektionsservice im Rahmen des Inspektionspakets geht deutlich über die gesetzlichen Prüfungsanforderungen der UVV hinaus:
Ihre Krananlage wird anhand von individuellen Checklisten umfassend auf einwandfreie Funktionstüchtigkeit, Verschleiß und sich anbahnende Schäden hin untersucht. Kleinere Reparaturen sind im Inspektionspaket enthalten und können in der Regel sofort durchgeführt werden. Kostspielige Folgeschäden aus unbemerkten Verschleißerscheinungen bleiben Ihnen erspart, die Betriebssicherheit erhalten und die Verfügbarkeit Ihrer Anlage sichergestellt.
Maximieren Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Krananlage und entscheiden Sie sich für das KÜHNEZUG Inspektionspaket und erhalten Sie zusätzliche attraktive Rabatte auf unsere Dienstleistungen und Ersatzteile.
Weitere Informationen:
Inspektionsvertrag